Ab dem 1.1.2025 gibt es wieder einige wichtige Änderungen für Unternehmen in Deutschland zu beachten: Einerseits tritt die E-Rechnungspflicht im B2B-Verkehr in Kraft, andererseits bist du ab dem Jahr 2025 verpflichtet, dein Kassensystem beim Finanzamt anzumelden.

Lies in diesem Artikel nach, was du wissen solltest, um dich vorzubereiten und rechtskonform zu agieren.

1. Die E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht im B2B-Verkehr haben wir in einem eigenen Beitrag behandelt – es treten einfach zu viele Fragen zur Einführung der elektronischen Rechnung auf.

Lies in unserem Artikel zur E-Rechnungspflicht für Deutschland nach, was eine E-Rechnung ist, wer aller zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet ist, was auf dich als Unternehmer:in zukommt und wie man eine E-Rechnung ganz leicht erstellen kann.

2. Die Meldepflicht für Kassensysteme ab 1.1.2025

Die Pflicht, ein Kassensystem mit TSE (Technischer Sicherheitseinrichtung) zu verwenden, besteht bereits seit dem 1.1.2020. Dazu kommt nun ab dem 1.1.2025 die Pflicht, dein Kassensystem binnen eines Monats beim zuständigen Finanzamt zu melden.

Wie du das tun kannst? Entweder, in dem du deine Kasse selbst über „Mein ELSTER“ registrierst.

Oder noch viel einfacher über die Kasse selbst: ein Feature, das auch helloCash spätestens mit Januar 2025 anbieten wird.

Welche Daten möchte das Finanzamt von dir haben?

Für die Meldung musst du u.a. folgende Daten angeben:

  • Deinen Namen bzw. Firmennamen
  • Steuernummer
  • Kassensystem (Typ, Anzahl, Seriennummer, Inbetriebnahme)
  • TSE-Daten (Zertifizierungs-ID)

Wie du dein Unternehmen über das Kassensystem von helloCash melden kannst

Die meisten der oben angeführten Daten werden im Kassensystem von helloCash gespeichert. In Kürze hast du die Möglichkeit, weitere geforderte Daten (Anrede, Angaben zur Person) einzugeben.

Mit den kompletten Daten kann eine Anmeldung deiner Kasse beim Finanzamt direkt aus der Kasse heraus vorgenommen werden.

Wichtig: Alle von dir in deinem Betrieb eingesetzten Kassen müssen gemeldet werden!

Wie kann ich mich als Unternehmer:in weiters auf die Meldepflicht vorbereiten?

Sorge dafür, dass deine Daten immer aktuell sind! Jede Änderung deines (Firmen-)Namens, der Adresse, der eingesetzten Kassen etc. zieht eine neuerliche Meldung beim Finanzamt nach sich. Letzteres erledigen wir von helloCash gerne für dich.

Wichtig: Verpass nicht die Meldefristen zu diesem neuen Gesetz. Wir beschäftigen uns im nächsten Abschnitt damit.

Bis wann du deine Kasse beim Finanzamt melden musst

Der Stichtag, an dem du dein elektronisches Kassensystem beim Finanzamt melden musst, ist der 1.1.2025. Allerdings gilt eine Nachmeldefrist bis zum 31.7. für Kassen, die bereits vor dem Stichtag vorhanden sind.

Ab dem 1.7.2025 musst du alle Kassen, die neu dazugekommen sind, innerhalb von 1 Monat beim Finanzamt melden. Das Gleiche gilt dann, wenn du deine Kasse nicht mehr verwendest: Auch die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. (Die Ausnahme bilden Kassen, die bereits vor dem 1.7. in Betrieb waren: bei einer Stilllegung brauchst du diese Kassen nicht mehr abmelden.)

Wichtig: Die Fristen sind unbedingt einzuhalten, andernfalls können Strafen von € 2.500,- bis € 25.000,- drohen!

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+49 322 13 321 658

info@hellocash.de