Ab dem Jahr 2025 gibt es wieder einige wichtige Änderungen für Unternehmen in Deutschland zu beachten: Einerseits tritt die E-Rechnungspflicht im B2B-Verkehr in Kraft, andererseits bist du ab dem Jahr 2025 verpflichtet, dein Kassensystem beim Finanzamt anzumelden.

Lies in diesem Artikel nach, was du wissen solltest, um dich vorzubereiten und rechtskonform zu agieren.

1. Die E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht im B2B-Verkehr haben wir in einem eigenen Beitrag behandelt – es treten einfach zu viele Fragen zur Einführung der elektronischen Rechnung auf.

Lies in unserem Artikel zur E-Rechnungspflicht für Deutschland nach, was eine E-Rechnung ist, wer aller zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet ist, was auf dich als Unternehmer:in zukommt und wie man eine E-Rechnung ganz leicht erstellen kann.

2. Die Meldepflicht für Kassensysteme ab dem Jahr 2025

Die Pflicht, ein Kassensystem mit TSE (Technischer Sicherheitseinrichtung) zu verwenden, besteht bereits seit dem 1.1.2020.

Ab dem Jahr 2025 kommt nun die Meldepflicht beim Finanzamt dazu. Theoretisch ist die Kassenmeldung ab dem 1.1.2025 möglich. Die technische Voraussetzung dazu, dein Kassensystem beim zuständigen Finanzamt zu melden, wird von uns in Kürze zur Verfügung gestellt.

Bis wann du deine Kasse spätestens beim Finanzamt melden musst

Der Stichtag, ab dem die neue Regelung für die Kassenanmeldung gilt, ist der 1.1. 2025. Allerdings wird es ab Jahresbeginn aus technischen Gründen noch nicht möglich sein, die Anmeldung über die Kasse vorzunehmen. Sobald dies der Fall ist, werden wir dich sofort per Aussendung darauf aufmerksam machen – auf jeden Fall noch vor Ende der Nachmeldefrist. Für Kassen, die bereits vor dem Stichtag in Betrieb waren, ist dies der 31.7.2025.

Ab dem 1.7.2025 musst du alle Kassen, die neu dazugekommen sind, innerhalb von 1 Monat beim Finanzamt melden. Das Gleiche gilt, wenn du deine Kasse nicht mehr verwendest: Auch die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. (Die Ausnahme bilden Kassen, die bereits vor dem 1.7. in Betrieb waren: bei einer Stilllegung brauchst du diese Kassen nicht mehr abmelden.)

Wichtig: Die Fristen sind unbedingt einzuhalten, andernfalls können Strafen von € 2.500,- bis € 25.000,- drohen!

Wie du die Anmeldung am einfachsten erledigen kannst? Direkt über die Kasse von helloCash.

Welche Daten möchte das Finanzamt von dir haben?

Für die Meldung musst du u.a. folgende Daten angeben:

  • Deinen Namen bzw. Firmennamen
  • Steuernummer
  • Kassensystem (Typ, Anzahl, Seriennummer, Inbetriebnahme)
  • TSE-Daten (Zertifizierungs-ID)

Wie du dein Unternehmen über das Kassensystem von helloCash melden kannst

Die meisten der oben angeführten Daten werden im Kassensystem von helloCash gespeichert. In Kürze hast du die Möglichkeit, weitere geforderte Daten (Anrede, Angaben zur Person) einzugeben.

Mit den kompletten Daten kann eine Anmeldung deiner Kasse beim Finanzamt direkt aus der Kasse heraus vorgenommen werden.

Wichtig: Alle von dir in deinem Betrieb eingesetzten Kassen müssen gemeldet werden!

Wie kann ich mich als Unternehmer:in weiters auf die Meldepflicht vorbereiten?

Sorge dafür, dass deine Daten immer aktuell sind! Jede Änderung deines (Firmen-)Namens, der Adresse, der eingesetzten Kassen etc. zieht eine neuerliche Meldung beim Finanzamt nach sich. Letzteres erledigen wir von helloCash gerne für dich.

Wichtig: Verpass nicht die Meldefristen zu diesem neuen Gesetz. Wir beschäftigen uns im nächsten Abschnitt damit.

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